Finanzielle Hilfen

Spezifische finanzielle Unterstützung
Die besondere Unterstützung ermöglicht es, auf prekäre Situationen von Studierenden zu reagieren.
Alter: Maximal 35 Jahre
Was ist das?

Die besondere finanzielle Unterstützung ist ein bevorzugtes Instrument, um Studierenden in Schwierigkeiten auf Antrag rasch eine individuelle finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die einmalig oder für die Dauer des akademischen Jahres gewährt wird.
Die besondere Unterstützung kann in zwei Formen erfolgen:
- oder eine einmalige Unterstützung für Studierende, die sich vorübergehend in ernsthaften Schwierigkeiten befinden: ASAP. Die punktuelle Hilfe ist eine Reaktion auf die Feststellung einer schwerwiegenden sozialen Situation, wenn im Laufe des Studienjahres keine jährliche Unterstützung gewährt werden kann. Diese Situationen erfordern aufgrund ihrer Schwere eine punktuelle Unterstützung, damit die Studierenden ihr Studium fortsetzen können.
- oder eine jährliche Unterstützung, die Studierenden mit dauerhaften Schwierigkeiten gewährt wird: ASAA

Bedingungen

Um sie in Anspruch nehmen zu können, dürfen Sie höchstens 35 Jahre alt sein.

Der Antrag wird von einer Kommission unter dem Vorsitz des Direktors des CROUS anonym geprüft. Ein vorheriges Gespräch zwischen dem Antragsteller der Nothilfe und einem Sozialarbeiter des Crous kann möglich sein, um die Gesamtsituation des Studierenden zu beurteilen.

Studierende, die eine jährliche Unterstützung beantragen, müssen die Anspruchsvoraussetzungen für das Dossier Social Étudiant erfüllen.

Gültigkeit
gültig bis 2030
Schritte

Um Ihren Antrag zu stellen, müssen Sie einen Termin mit einem Sozialarbeiter des Crous Aix-Marseille-Avignon vereinbaren.
Jährliche Zulage: Beantragen Sie vorab im Rahmen des DSE ein Stipendium und erläutern Sie Ihre besondere Situation. Nach einer ersten Prüfung wird Ihnen dann empfohlen, einen speziellen Antrag auf eine jährliche Beihilfe (nach einem vom Cnous erstellten Muster) zu stellen, der zusammen mit den für Ihre Situation relevanten und im Anhang aufgeführten Belegen an das Crous zurückgeschickt werden muss (insbesondere ein begründetes Antragsschreiben, eine Fotokopie des Studentenausweises, Einkommensnachweise, ein Identitätsnachweis und ein Bankauszug).
Punktuelle Zulage: Diese schwierigen Situationen werden durch eine soziale Beurteilung belegt. Alle Studierenden, die in der Erstausbildung bei einer Einrichtung oder einer Abteilung einer Einrichtung eingeschrieben sind, die Anspruch auf das System der sozialen Sicherheit für Studierende haben, können eine punktuelle Beihilfe beantragen. Wenn Ihre Situation es rechtfertigt, können Ihnen in einem Studienjahr ausnahmsweise mehrere punktuelle Beihilfen gewährt werden. Sie müssen einen Termin mit einem Sozialarbeiter des Crous Aix-Marseille-Avignon vereinbaren.

04 42 900 800
Stipendium, DSE, CVEC: Montag bis Freitag von 11:00 bis 17:00 Uhr

per Mail: messervices.etudiant.gouv.fr und dann Unterstützung (unten auf der Seite)