Finanzielle Hilfen

Mobili jeune, action logement
finanzielle Unterstützung für junge Menschen unter 30 Jahren, die einen Lehrvertrag abschließen
Alter: 15 bis 30 Jahre
Was ist das?

Die AIDE MOBILI-JEUNE® ist eine Wohnbeihilfe, die einen Teil der Miete für junge Menschen unter 30 Jahren, Lehrlinge und Auszubildende eines Unternehmens des nicht-landwirtschaftlichen Privatsektors übernimmt. Höhe und Dauer der MOBILI-JEUNE®-HILFE
Die Höhe der MOBILI-JEUNE®-HILFE kann von mindestens 10 € pro Monat bis zu maximal 100 € variieren.
Die Höhe der Unterstützung ist auf 1.100€ pro Ausbildungsjahr in 11 Monatsraten begrenzt,
Die Unterstützung kann für maximal zwei aufeinanderfolgende oder nicht aufeinanderfolgende Ausbildungsjahre beantragt werden, d. h. zweimal 11 Monate.
Die Berechnung erfolgt auf der Miete nach Abzug der Wohnbeihilfe (APL).

Bedingungen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Bedingungen für den Antragsteller
Sie sind jünger als 30 Jahre,
Sie sind Arbeitnehmer/in in einem Unternehmen des nichtlandwirtschaftlichen Privatsektors,
Sie haben einen Lehr- oder Professionalisierungsvertrag,
Sie haben keinen laufenden MOBILI-JEUNE®-Fall bei Action Logement oder Ihr vorheriger MOBILI-JEUNE®-Fall ist abgeschlossen,
Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 80% des SMIC oder weniger.
Bedingungen in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz*.
Ihre derzeitige Wohnung liegt näher an Ihrem Arbeitsplatz.
Ihr Mietbeginn muss 3 Monate vor oder 3 Monate nach dem Datum liegen, an dem Sie den Vertrag für das duale Studium abschließen,
Ihr Antrag auf Unterstützung muss 3 Monate vor oder 3 Monate nach dem Beginn des Ausführungszeitraums des dualen Ausbildungsvertrags gestellt werden.
Während Ihrer dualen Ausbildung müssen Sie außerdem eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Ihre derzeitige Wohnung (die während Ihrer dualen Ausbildung bewohnte Wohnung) muss mehr als 70 km von Ihrer früheren Adresse (die vor Ihrer dualen Ausbildung bewohnte Wohnung) entfernt sein, oder andernfalls muss die Fahrzeit zwischen diesen beiden Adressen mehr als 40 Minuten betragen (motorisierte und zugelassene Fahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel).
Sie bewohnen im selben Zeitraum zwei Wohnungen und weisen eine doppelte Mietbelastung nach (Sie haben zwei Mietverträge unterschrieben).
* Bedingungen, die bei einem Erstantrag oder im Rahmen eines Zweitantrags zwingend zu erfüllen sind.
Bedingungen in Bezug auf die Unterkunft
Miete oder Wohngemeinschaft im privaten oder sozialen Sektor: Bei Wohngemeinschaften wird nur der Teil der Miete und der Nebenkosten übernommen, der auf den Antragsteller der MOBILI-JEUNE®-Hilfe entfällt,
Leer oder möbliert vermietet,
Wohnheim oder Sozialwohnheim,
APL-konventioniert oder nicht (eine APL-konventionierte Wohnung ist Gegenstand eines Vertrags zwischen dem Vermieter und dem Präfekten des Departements. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer, seine Immobilie zu einem bestimmten Preis und an eine bestimmte Zielgruppe zu vermieten),
Untermiete, ausschließlich im Sozialpark HLM (Habitation à Loyer Modéré),
Zimmer im Internat.
Hinweis: Ausgenommen von der Kostenübernahme sind die Kosten für die Unterbringung in Gästezimmern, Ferienwohnungen oder Touristenresidenzen.

Schritte

Auszahlung des Wohngeldes
Um die Auszahlung der Beihilfe auszulösen, müssen Sie Ihre Belege in Ihrem persönlichen Bereich einreichen: Mietquittung oder Beleg für die Mietzahlung sowie den Gehaltszettel für die betreffenden Monate,

Jede Einreichung von Belegen löst die Auszahlung der Beihilfe aus: Sie bestimmen also den Auszahlungsrhythmus entsprechend Ihrer Einreichung von Belegen (monatlich, vierteljährlich). Schritt 1
Gehen Sie auf die dafür vorgesehene Plattform und überprüfen Sie Ihre Förderfähigkeit.

Schritt 2
Erstellen Sie Ihr Konto, geben Sie Ihren Antrag ein und reichen Sie Ihre Belege online auf Ihrem Konto ein.

Schritt 3
Sobald Ihr Antrag ausgefüllt ist, werden unsere Teams ihn so schnell wie möglich prüfen.

Während dieser Bearbeitungszeit können Sie aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen einzureichen oder Ihre Eingabe zu ändern.

Bitte beachten Sie: Während der Schulanfangszeit (September und Januar) können sich unsere Analysezeiten verlängern.

Schritt 4
Verfolgung Ihres Antrags auf MOBILI-JEUNE®-HILFE

Besuchen Sie unsere Rubrik "Meine Akte verfolgen", um sich über alle Schritte zu informieren, die Ihr Antrag durchläuft. Online-Antrag

09 70 80 08 00

Online-Kontakt