Alle Studierenden, ob mit oder ohne Stipendium, können nun eine Unterstützung aus dem Fond d'Aide aux Jeunes (FAJ) beantragen. Es gibt zwei Beihilfen, die kumulierbar sind, bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro pro Jahr und Student.
- Studierende können einmalig eine Soforthilfe von 80 Euro beantragen.
- Studierende können zwischen 150 und 300 Euro Lebensunterhaltsbeihilfe beantragen, und zwar dreimal, wenn ihre Situation es erfordert.
Um davon zu profitieren, müssen Sie :
- Geburtstag für Jugendliche, die noch in einer Ausbildung sind, die vor ihrem 25. Geburtstag begonnen hat, oder für Jugendliche, die vor ihrem 25.
- Franzosen oder Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Frankreich sein, die im Mutterland wohnen
- die Einkommensbedingungen Ihres Departements erfüllen
Die Beihilfen des FAJ sind jedoch nicht kumulierbar, wenn Sie bereits das RSA, das RSA Jeune oder die AAH beziehen.
Um einen Antrag auf Unterstützung durch den FAJ zu stellen, müssen Sie sich unbedingt an einen Sozialarbeiter wenden, der Ihr Ansprechpartner wird. Es ist nämlich nicht möglich, einen Antrag direkt beim Generalrat zu stellen.
Sie können sich wenden an:
- An die für Sie zuständige Mission locale (häufigste Lösung)
- An Ihr CCAS
- An Ihr Heim für junge Arbeiter
faj@ampmetropole.fr