Das Hochschulstipendium nach sozialen Kriterien (BCS) wird Studierenden gewährt, die materielle Schwierigkeiten haben, ein Hochschulstudium zu absolvieren.
Um sich dafür zu qualifizieren, müssen Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Bei der ersten Bewerbung um ein Stipendium unter 28 Jahre alt sein
- In Frankreich oder einem anderen Land der Europäischen Union für eine Erstausbildung eingeschrieben sein
- Die Einrichtung, in der die Ausbildung absolviert wird, muss eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung sein, die zur Aufnahme von Stipendiaten berechtigt ist.
- Eine Vollzeit-Hochschulbildung absolvieren
- Ein französisches Abitur haben
Wenn Sie nicht die französische Staatsbürgerschaft besitzen, können weitere Voraussetzungen verlangt werden (siehe Website).
Um Ihr Stipendium zu beantragen, ist die Dossier Social Etudiant (oder DSE) das einheitliche Verfahren für die Beantragung von Stipendien und Unterkünften in Studentenwohnheimen. Diese Akte muss jedes Jahr neu erstellt werden.
Das DSE wird im Internet auf der Website des CROUS der Akademie eingegeben, an der Sie derzeit studieren. Das CROUS fungiert als zentrale Anlaufstelle und ist während der Bearbeitung des Antrags Ihr Ansprechpartner, auch wenn Sie an einer anderen Akademie studieren möchten.
04 42 900 800 Stipendium, DSE, CVEC: Montag bis Freitag von 11:00 bis 17:00 Uhr
per Mail: messervices.etudiant.gouv.fr und dann Unterstützung (unten auf der Seite)