Unterstützung in Höhe von 400 Euro pro Monat, die abhängig von der Dauer des Aufenthalts und bestimmten Besonderheiten (Entfernung zum Gastland, Lebenshaltungskosten im gewählten Land) gewährt wird. Die Beihilfe für internationale Mobilität ist mit einer Leistungsbeihilfe kumulierbar. Sie behalten Ihr Stipendium nach sozialen Kriterien und das Erasmus+ Stipendium.
Um davon zu profitieren, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Aufenthalt dauert zwischen 2 und 9 aufeinanderfolgenden Monaten. Während Ihres gesamten Hochschulstudiums dürfen Sie nicht mehr als 9 Monate internationale Mobilitätshilfe kumulieren.
- Sie erhalten ein Hochschulstipendium nach sozialen Kriterien oder eine jährliche Beihilfe (spezifische Beihilfen).
- Sie bereiten sich auf einen nationalen Abschluss vor, der in die Zuständigkeit des für Hochschulbildung zuständigen Ministeriums fällt, und zwar an einer staatlichen Hochschuleinrichtung / die einen Vertrag mit dem Staat abgeschlossen hat.
- Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum im Ausland ist Teil Ihres Studiengangs.
Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie bei der Abteilung für internationale Beziehungen Ihrer Hochschule einen Antrag auf Mobilitätsbeihilfe abholen, ihn ausfüllen und bei dieser Abteilung einreichen. Dem Antrag muss ein Projekt für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland beigefügt werden.
Der Leiter der Einrichtung wählt die Bewerbungen auf der Grundlage der Qualität und des pädagogischen Interesses der individuellen Projekte der Schüler sowie ihrer Übereinstimmung mit der von der Einrichtung verfolgten internationalen Politik aus.