Es handelt sich um eine Pauschalbeihilfe in Höhe von 500 Euro, unabhängig von der Höhe der Kosten, die dem Auszubildenden entstanden sind.
- die Beihilfe wird nur einmal für denselben Auszubildenden gewährt ;
- sie ist mit allen anderen Hilfen kumulierbar, die der Empfänger erhält, einschließlich Sozialleistungen ;
- sie wird bei der Bestimmung der Einkommensgrenzen des steuerlichen Haushalts, dem der Auszubildende angehört, für den Bezug von Sozialleistungen nicht berücksichtigt.
Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, einen laufenden Lehrvertrag haben und sich auf dem Weg zum Führerschein der Klasse B befinden.
Um Ihren Antrag zu stellen, müssen Sie sich an Ihr Ausbildungszentrum für Lehrlinge (Centre de formation d'apprentis, CFA) wenden. Das CFA teilt Ihnen mit, wie Sie vorgehen müssen und was Sie einreichen müssen.
Das Ausbildungszentrum für Lehrlinge (Centre de formation d'apprentis, CFA) bearbeitet den Antrag des Lehrlings. Wenn er zulässig ist, bestätigt das CFA dies auf dem Formular und zahlt die Beihilfe an den Auszubildenden oder ggf. an die Fahrschule aus.
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr: 09 69 37 20 02