Einmalige Hilfe: erfolgt in einer einzigen Zahlung.
Wird nach einer sozialen Bewertung vergeben und wenn sich der/die Studierende in einer schwierigen Lage befindet und die monatliche Unterstützung nicht ausgezahlt werden kann. Sie entspricht dem Jahresbetrag der Stufe 2 der Stipendien nach sozialen Kriterien und ist mit einem Stipendium nach sozialen Kriterien, einer Beihilfe für internationale Mobilität und einer Leistungsbeihilfe kumulierbar.
Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie ein Student mit Stipendium oder ohne Stipendium sein, der sich in Schwierigkeiten befindet.
Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich an einen Sozialarbeiter des Crous, der Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen hilft. Um einen Termin zu vereinbaren, besuchen Sie die Website Ihres Crous oder Ihrer Universität bzw. Schule. Die Anträge auf besondere Unterstützung werden anonym eingereicht und von einer Kommission unter dem Vorsitz des Direktors des Crous geprüft.
" 04 42 900 800
Montag bis Freitag von 11:00 bis 17:00 Uhr "