Wenn Sie ein Stipendiat sind und Ihr Studium am 1. Juli noch nicht abgeschlossen haben, können Sie Ihr Stipendium auch während der Sommerferien (sog. 4. Term) weiter beziehen.
Sie erhalten dann insgesamt 12 Monatsraten.
Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie ein Student mit Stipendium sein, Ihr Studium am 1. Juli noch nicht abgeschlossen haben und sich in einer der folgenden Situationen befinden:
- Sie studieren im Mutterland und sind unterhaltsberechtigt gegenüber Ihren Eltern, die in Übersee leben.
- Sie sind Franzose oder Bürger eines EWR-Landes und unterhaltsberechtigt gegenüber Ihren Eltern, die im Ausland leben (außerhalb der europäischen Länder und der Mittelmeeranrainerstaaten).
- Sie sind ein Mündel des Staates oder eine elternlose Waise
- Sie sind Flüchtling und die Situation Ihrer Eltern erlaubt es nicht, Sie während der großen Ferien aufzunehmen.
- Sie haben Maßnahmen der Kinderfürsorge in Anspruch genommen und Ihre Eltern können Sie während der großen Ferien nicht aufnehmen.
Um Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie online unter messervices.etudiant.gouv.fr, Rubrik "Suivi du Dossier Social Etudiant".
04 42 900 800 Stipendium, DSE, CVEC: Montag bis Freitag von 11:00 bis 17:00 Uhr
per Mail: messervices.etudiant.gouv.fr und dann Unterstützung (unten auf der Seite)