Transport

Transport von Studierenden mit Behinderungen
Was ist das?

Angepasste Transportmittel für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die nicht allein öffentliche Verkehrsmittel benutzen können, um junge Menschen mit Behinderungen zu begleiten, damit sie nicht allein sind.

Bedingungen

Sie müssen Studierende mit Behinderungen sein, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • In Bouches-du-Rhône wohnhaft sein
  • aufgrund der Schwere Ihrer ärztlich festgestellten Behinderung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel allein zu benutzen
  • Eine Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und besuchter Einrichtung haben, die für Schüler und Studierende mit motorischen Behinderungen nicht zugänglich ist.
  • Unbezahlte Auszubildende oder Praktikanten mit Schulstatus können aufgenommen werden, wenn sie alle genannten Bedingungen erfüllen
  • Studierende müssen eine der Hochschuleinrichtungen besuchen, die dem Bildungs- oder Landwirtschaftsministerium unterstehen.
Schritte

Ein Dossier bei der Maison Départementale des Personnes Handicapées (M.D.P.H) abholen Tel: 0800 814 844.

Bei dieser Gelegenheit werden Ihnen die Kontaktdaten des Schulreferenten der Einrichtung mitgeteilt, in der der Schüler eingeschrieben ist.
Volljährige Schülerinnen und Schüler füllen das Dossier aus, minderjährige Schülerinnen und Schüler lassen es von ihrem gesetzlichen Vertreter ausfüllen.


Übermitteln Sie die Akte in zweifacher Ausfertigung an die M.D.P.H. Die Kommission für die Rechte und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen (C.D.A.P.H) prüft die Akte und stellt einen Bescheid aus, in dem das Recht auf Kostenübernahme durch den Departementsrat anerkannt wird oder nicht.
Wenn die C.D.A.P.H. die Kostenübernahme bewilligt: Das Département kann auf drei Arten tätig werden:

  • Kilometergeld zahlen
  • Dem Schüler und der erwachsenen Begleitperson eine Stadtnetzkarte zuweisen
  • Einen Spezialtransport organisieren und finanzieren

0800 814 844
08 11 46 31 13

transporthandi@departement13.fr