Internationale Mobilität

Regionale Unterstützung für internationale Mobilität Studium
Finanzielle Unterstützung für Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein oder zwei Studiensemester im Ausland absolvieren.
Alter: Unter 30
Was ist das?
  • Den erfolgreichen Bewerbern wird ein Stipendium gewährt (im Rahmen der für jede Schule reservierten Mittel) in Höhe von :
    • 125 € pro Woche für Studierende mit steuerlichem Wohnsitz in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur (Steuerbescheid des Jahres 2023 über die Einkünfte des Jahres 2022)
    • 100 € pro Woche für Studierende mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur (Steuerbescheid des Jahres 2023 über die Einkünfte des Jahres 2022)
  • Für Studierende mit Behinderungen kann ein zusätzlicher Pauschalbetrag von 400 € gewährt werden;
  • Eine zusätzliche Pauschale von 200 € kann für Kosten, die durch Visa entstehen, gegen Vorlage von Belegen gewährt werden.
  • Höchstbetrag (ohne Pauschalbetrag), der jährlich im Rahmen der regionalen Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden an ein und denselben Studierenden vergeben werden kann. 2.500 € für Studierende mit Steuerwohnsitz in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur und 2.000 € für Studierende mit Steuerwohnsitz in einer anderen Region, was einer Kostenübernahme von 20 Wochen entspricht.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten:

  • 80 % bei Vorlage der Bescheinigung über den Beginn des Aufenthalts,
  • 20 % bei Vorlage der Bescheinigung über das Ende des Aufenthalts
Bedingungen

Um davon zu profitieren, müssen Sie :

  • Studierende in der Erstausbildung einschließlich dualer Studiengänge ;
  • An einer regionalen öffentlichen oder privaten Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein, die mit der Region einen Vertrag abgeschlossen hat ;
  • Vorbereitung auf ein staatliches Diplom, ein staatlich anerkanntes Diplom, ein internationales Hochschuldiplom für technologische Bildung (DUETI) oder ein Diplom, das im RNCP (Répertoire National des Certifications Professionnelles) aufgeführt ist ;
  • Am 31. Dezember des Jahres 2023 unter 30 Jahre alt sein ;
  • Absolvieren Sie ein oder zwei Studiensemester im Ausland außerhalb der Europäischen Union, Frankreichs (Mutterland und Überseegebiete) und der Fürstentümer Monaco und Andorra. Die Mindestdauer der Mobilität zur Anrechnung eines Semesters beträgt 12 Wochen.

Diese Kriterien sind kumulativ.

Die Berücksichtigung sozialer Kriterien ist verpflichtend: Der Familienquotient des Schülers (= Gesamtbruttoeinkommen geteilt durch die Anzahl der Anteile) darf 26 000 € nicht überschreiten. Der Familienquotient des Studierenden wird anhand des Steuerbescheids des Jahres 2023 für das Einkommen des Jahres 2022, auf dem er aufgeführt ist, berechnet.

Gültigkeit
gültig bis 2030
Schritte

Um sich zu bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, abholen.
Dieser wird den regionalen Dienststellen die Bewerbungen vorlegen, die seiner Ansicht nach für die Regelung in Frage kommen.

Montag bis Freitag
Von 9 Uhr bis 17 Uhr durchgehend
04 91 57 50 57

imars@regionpaca.fr