Situation mit Behinderung

Hilfe von der GIVEKA-Stiftung
Finanzielle Hilfen
Was ist das?

Hierbei handelt es sich um eine Unterstützung für Studierende mit gesundheitlichen Problemen, unabhängig von ihrem Bildungsniveau und ihrer Ausbildung. Diese Unterstützung ist in keinem Fall dazu gedacht, medizinische Kosten zu decken.

Bedingungen

Zu erfüllende Bedingungen :

Französische oder schweizerische Staatsangehörige sein
Aufgrund eines Unfalls, einer Behinderung oder einer Krankheit finanzielle Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung zu beginnen oder fortzusetzen.

Die Stiftung trifft sich einmal im Jahr, im Februar, und entscheidet, welche Studierenden unterstützt werden. Die Kommission gibt bei der Vergabe oder Nichtvergabe der Unterstützung keine Gründe an. Die Entscheidung kann daher nicht angefochten werden. Wenn Sie von der Stiftung eine Zusage erhalten, kümmert sich Ihr Crous um die Überweisung.

Diese Hilfe ist mit anderen Crous-Hilfen kumulierbar und kann mehrmals verlängert werden.

Gültigkeit
gültig für die gesamte Dauer des Studiums.
Schritte

Man muss einen Antrag beim Sozialdienst des Crous stellen und Folgendes vorlegen:

Ein ärztlicher Bericht (in einem vertraulichen Umschlag), der die Gesundheitsprobleme erläutert
Ein Schreiben, in dem die Gründe für den Antrag dargelegt werden
Ein Nachweis der Staatsangehörigkeit
Steuerbescheide der Eltern und des Schülers/der Schülerin
Belege über Einkommen und Belastungen
Eine Schulbescheinigung für das laufende Jahr

telefonisch unter 04 42 900 800 von Montag bis Freitag, 13:30 bis 16:30 Uhr

service.social@crous-aix-marseille.fr
unter Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums, der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, des Studiengangs und der Studienrichtung, Ihrer Telefonnummer und des Grundes für Ihre Anfrage