Finanzielle Hilfen

Hilfe von der GIVEKA-Stiftung
Es handelt sich um eine Unterstützung für Studierende mit gesundheitlichen Problemen, unabhängig von ihrem Niveau und ihrer Ausbildung.
Was ist das?

Hierbei handelt es sich um eine Unterstützung für Studierende mit gesundheitlichen Problemen, unabhängig von ihrem Bildungsniveau und ihrer Ausbildung. Diese Unterstützung ist in keinem Fall dazu gedacht, medizinische Kosten zu decken.

Bedingungen
  • Französische oder schweizerische Staatsangehörige sein
  • Aufgrund eines Unfalls, einer Behinderung oder einer Krankheit finanzielle Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung zu beginnen oder fortzusetzen.

Die Stiftung trifft sich einmal im Jahr, im Februar, und entscheidet, welche Studierenden unterstützt werden. Die Kommission gibt bei der Vergabe oder Nichtvergabe der Unterstützung keine Gründe an. Die Entscheidung kann daher nicht angefochten werden. Wenn Sie von der Stiftung eine Zusage erhalten, kümmert sich Ihr Crous um die Überweisung.

Diese Hilfe ist mit anderen Crous-Hilfen kumulierbar und kann mehrmals verlängert werden.

Schritte

Sie müssen einen Antrag beim Sozialdienst des Crous stellen und vor dem 30. November :

  • Ein ärztlicher Bericht (in einem vertraulichen Umschlag), der die Gesundheitsprobleme erläutert
  • Ein Schreiben, in dem die Gründe für den Antrag dargelegt werden
  • Ein Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Steuerbescheide der Eltern und des Schülers/der Schülerin
  • Belege über Einkommen und Belastungen
  • Eine Schulbescheinigung für das laufende Jahr