Hierbei handelt es sich um eine Unterstützung für Studierende mit gesundheitlichen Problemen, unabhängig von ihrem Bildungsniveau und ihrer Ausbildung. Diese Unterstützung ist in keinem Fall dazu gedacht, medizinische Kosten zu decken.
Die Stiftung trifft sich einmal im Jahr, im Februar, und entscheidet, welche Studierenden unterstützt werden. Die Kommission gibt bei der Vergabe oder Nichtvergabe der Unterstützung keine Gründe an. Die Entscheidung kann daher nicht angefochten werden. Wenn Sie von der Stiftung eine Zusage erhalten, kümmert sich Ihr Crous um die Überweisung.
Diese Hilfe ist mit anderen Crous-Hilfen kumulierbar und kann mehrmals verlängert werden.
Sie müssen einen Antrag beim Sozialdienst des Crous stellen und vor dem 30. November :